Deutschland ermöglicht einfache Änderungen des Geschlechtseintrags durch das neue Selbstbestimmungsgesetz.
ARCHIV - Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag  sind auf einem Banner der Initiative «dritte Option» zu sehen. Foto: Peter Steffen/dpa/Symbolbild
Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag sind auf einem Banner der Initiative «dritte Option» zu sehen. Foto: Peter Steffen/dpa/Symbolbild - sda - Keystone/dpa/Peter Steffen

In Deutschland können Geschlechtseinträge künftig einfacher geändert werden: Grundlage dafür ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundesrat am Freitag abschliessend billigte. Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war. Künftig können volljährige transsexuelle, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Änderungen beim Geschlechtsantrag erreichen.

Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. In beiden Fällen ist aber eine Erklärung über eine vorherige Beratung notwendig.

Abschied von alten Regelungen

Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es nicht. Allerdings soll es eine Sperrfrist von einem Jahr geben – erst danach ist eine erneute Änderung möglich. Für das Inkrafttreten der Änderung des Geschlechtseintrags gilt eine Drei-Monats-Frist.

Das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 hatte vorgesehen, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entschied dann das zuständige Amtsgericht. Teile der Vorschriften wurden aber inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Von Betroffenen wurden die bisherigen Regelungen vielfach als erniedrigend und diskriminiert empfunden.

Reaktionen auf das neue Gesetz

«Heute ist ein grosser Tag für unsere freiheitliche Gesellschaft», erklärte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zu der Bundesratsentscheidung. Sie freue sich «über dieses wichtige Signal am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie». Mehr als 40 Jahre lang seien Betroffene durch das Transsexuellengesetz diskriminiert worden.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sei endlich Schluss damit, betonte Paus. «Nach Jahrzehnten der Diskussion wird die geschlechtliche Selbstbestimmung endlich so geregelt, wie es einem freiheitlichen Rechtsstaat gebührt, dessen Kern die Würde des Menschen bildet».

Kritik an der Neuregelung

Deutliche Kritik an der Neuregelung kam aus der CDU/CSU. «Das Selbstbestimmungsgesetz krankt an allen Ecken und Enden und es ist ein echtes Sicherheitsrisiko», erklärte Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz. Straftäter oder Gefährder könnten dann beispielsweise in polizeilichen Datenbanken womöglich nicht mehr zugeordnet werden, ebenso im Ausländerzentralregister.

«Die ‹Ampel› setzt mit dem Selbstbestimmungsgesetz ein ideologisches Projekt zugunsten Einzelner auf dem Rücken aller durch», kritisierte Lindholz.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

CSUBundesratGesetz